Flüchtlingsrecht und -politik: Japan
Die Richtlinien der japanischen Regierung bezüglich des Erwerbs des Flüchtlingsstatus sind sehr streng und Japan ist aufgrund seiner Strenge kein bevorzugtes Zielland. 2014 beantragten 5.000 Flüchtlinge die Anerkennung ihres Status und nur 11 Anträge wurden bewilligt. Ab dem Tag ihrer Ausschiffung in Japan müssen Flüchtlinge den Antrag innerhalb von 6 Monaten stellen und dürfen in der Zwischenzeit nicht arbeiten oder durch das Land ziehen. Davon abgesehen sind die Bedingungen und Anforderungen für Flüchtlingskinder nicht dieselben, da sie separat einen Antrag stellen müssen (selbst wenn sie mit ihren Eltern in Japan von Bord gehen), und die Regierung stellt humanitäre und finanzielle Unterstützung in Bezug auf Beschäftigung, Sonderausbildung usw. bereit Die vorliegenden Artikel beschreiben im Detail alle oben genannten.
- KategoriePolicy Paper
- LandJapan
- SpracheEnglisch
- Art der RessourceDokument Website