Spanische Verfassung. Artikel 39.
Die Pflicht der spanischen Behörden, Minderjährige zu schützen und ihr Wohlergehen zu gewährleisten, ist in Artikel 39 der Verfassung verankert. In diesem Artikel wird festgelegt: 1) die Verpflichtung der öffentlichen Behörden, den “sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Schutz der Familie” zu gewährleisten, 2) den umfassenden Schutz von Kindern in einer Situation der Gleichberechtigung, unabhängig von ihrer Abstammung und Ehe Status der Mutter; 3) die Fürsorgepflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern; und 4) die Entwicklung von Rechtsinstrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung internationaler Abkommen, die die Rechte des Kindes gewährleisten.
- KategoriePolicy Paper
- LandSpanine
- SpracheSpanisch
- Art der RessourceWebsite